Bring Your Own Device | BYOD in der Schule – eine rechtliche Einordnung Das Konzept des Bring your own device gibt es schon länger. Die rechtlichen Fragen sind nicht abschliessend geklärt. Download HasCom2018-12-06T14:21:00+00:00 Ähnliche Beiträge Zeugnisnoten | Gerangel um kompetenzorientierte Noten Zeugnisnoten | Gerangel um kompetenzorientierte Noten Zeugnisnoten | Noten und Zeugnis auf dem juristischen Prüfstand Zeugnisnoten | Noten und Zeugnis auf dem juristischen Prüfstand Weiterbildung | Weiterbildung – Gutes Recht oder lästige Pflicht? Weiterbildung | Weiterbildung – Gutes Recht oder lästige Pflicht? Urheberrechte | Wer hat’s erfunden – und wem gehört es? Urheberrechte | Wer hat’s erfunden – und wem gehört es? Unentgeltlichkeit Volkschule | Unentgeltliche Volksschule Unentgeltlichkeit Volkschule | Unentgeltliche Volksschule