Pensen-Schwankungen oder befristete Verträge für Lehrpersonen stehen rechtlich nicht auf so festen Füssen, wie die Arbeitgeber oft glauben machen möchten. Bei Verdacht auf Missbrauch tun Betroffene gut daran, die gesetzlichen Grundlagen zu prüfen. Helfen können dabei vor allem die kantonalen Berufsverbände.