Schülerinnen und Schüler mit Behinderung haben Anspruch darauf, angepasste Startbedingungen bei der Einschulung sowie der situativen Beurteilung ihrer weiteren Schulkarriere zu erhalten. Die Weiterführung von Sonderschulen und Kleinklassen ist deshalb nötig, um diesem verfassungsmässigen Grundsatz gerecht zu werden.