Für die Abgabe und Dosierung von Arzneimitteln an Kinder sind grundsätzlich die Eltern oder Erziehungsberechtigten zuständig. Lehrpersonen dürfen nicht in eigener Verantwortung verschreibungspflichtige Arzneimittel an Schülerinnen und Schüler abgeben, es sei denn sie werden dazu ausdrücklich schriftlich ermächtigt.